Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter; Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. 

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte

  • Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung 
  • Beteiligung an Einstellungsverfahren auf allen Ebenen, sofern sich Schwerbehinderte  beworben haben
  • Erfüllung der vorgeschriebenen Pflichtquote durch den Arbeitgeber
  • Zusammenarbeit mit dem örtlichen Personalrat
  • Prävention 
  • Umsetzung und Fortschreibung der Integrationsvereinbarung

Hilfreiche Informationen zum Thema Schwerbehinderung/Gleichstellung finden Sie unter folgenden Links:

Das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt) erfüllt Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht.

Deutsche Rentenversicherung

Agentur für Arbeit

Landesweite Interessensvertretung

Die Ansprechpartner der landesweiten Servicestellen der DHBW finden Sie hier oder in der Liste der Ansprechpartner beim DHBW Präsidium.