Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung der Chancengleichheit im nichtwissenschaftlichen Bereich (z.B. in Verwaltung, Labor, Sekretariat, Stabstellen) und unterstützt die Leitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Grundlage ist das Chancengleichheitsgesetz von 2016.

An der DHBW hat die zentrale Beauftragte für Chancengleichheit ihre Rechte an Ansprechpartnerinnen abgegeben, die ihre Aufgaben an den DHBW-Standorten übernehmen.

Zu den Aufgaben der Ansprechpartnerin für Chancengleichheit gehören:

  • die berufliche Förderung von Frauen zur Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen
  • die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
  • die Unterstützung der Hochschulleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes und des Chancengleichheitsplans
  • die Mitwirkung bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen haben
  • Beratung und Information in allen Fragen der Gleichstellung bzw. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weitere Informationen über die Vielfalt und Chancengerechtigkeit an der DHBW finden Sie hier.

Landesweite Interessensvertretung für die Chancengleichheit an der DHBW

Die weiteren Ansprechpersonen beim DHBW Präsidium finden Sie hier.