Schutz vor sexueller Belästigung

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist bestrebt, die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Frauen und Männern zu fördern. Sie übernimmt daher innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.

Sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Sie schaffen ein Klima der Einschüchterung und Entwürdigung, das nicht nur die Arbeitsfreude und -fähigkeit, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen schädigen kann. Betroffene Personen werden ausdrücklich ermutigt, sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und sich aktiv dagegen zu wehren. Alle Mitglieder der Hochschule, insbesondere solche mit Leitungsaufgaben, sind in ihrem Aufgabenbereich dafür verantwortlich, dass sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unterbleiben oder abgestellt werden und als Rechtsverletzung behandelt werden.

Satzung zum Schutz vor sexueller Belästigung

Landesweite Interessenvertretung

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