Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbung für ein duales Studium an der DHBW erfolgt immer direkt bei einem der Unternehmen, die mit der DHBW zusammenarbeiten. Wenn die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW erfüllt sind, entscheidet der Duale Partner, welcher Bewerber den Studienplatz bekommt.

Auf den Seiten der Studiengänge stehen Listen mit den Dualen Partnern zur Verfügung, die bereits mit dem DHBW-Standort Heilbronn kooperieren. Eine Auflistung aller Dualen Partner der DHBW Heilbronn finden Sie hier.

Studieninteressierte können aber auch auf Unternehmen zugehen, die noch nicht mit der DHBW zusammenarbeiten. Die Studiengangsleiter der entsprechenden Studiengänge unterstützen Studieninteressierte gerne bei solchen Initiativbewerbungen und informieren die potenziellen Dualen Partner über die Vorteile der Zusammenarbeit. Sprechen Sie einen unserer Studiengangsleiter an, wenn Sie bei der Kontaktaufnahme mit möglichen Dualen Partnern Unterstützung benötigen.

Zulassung

Wer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ein Bachelorstudium aufnehmen möchte, benötigt einen Studienvertrag mit einem Unternehmen. Um sich für einen solchen Vertrag bewerben zu können, müssen bestimmte Qualifikationen erfüllt werden.

Zulassung mit Allgemeiner Hochschulreife

Wer über die allgemeine Hochschulreife verfügt, kann sich in der Regel ohne weitere Bedingungen für einen Studienplatz bei einem Dualen Partner bewerben.

Zulassung mit Fachgebundener Hochschulreife und mit Fachhochschulreife

Für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und mit fachgebundener Hochschulreife, die nicht über eine dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügen, gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen. Diese Bewerber/innen können gemäß § 58 (2) Nr. 4 LHG die sogenannte Deltaprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW zu erwerben.

Die Deltaprüfung besteht aus zwei Teilen:

Der erste Teil ist der sogenannte Allgemeine Studierfähigkeitstest, der am DHBW CAS erfolgreich absolviert werden muss. Der Allgemeine Studierfähigkeitstest wird als computergestützte Prüfung (Multiple-Choice-Aufgaben) am CAS durchgeführt und dauert sechzig Minuten.

Im ersten Testteil (kognitive Fähigkeiten) werden insbesondere logische und verbale Fähigkeiten geprüft sowie das Zahlenverständnis und das Problemlösungsvermögen. Im zweiten Testteil (Persönlichkeit) werden insbesondere die emotionale Stabilität, Offenheit und Gewissenhaftigkeit geprüft.

Als zweiter Teil der Deltaprüfung gilt das Auswahlverfahren, das die Bewerber/-innen beim Dualen Partner durchlaufen.

Nähere Informationen und Dokumente dazu finden Sie auf den Seiten des ZHL Testzentrums, Informationen zu den Testterminen und zur Anmeldung finden Sie hier. Um sich einen Testplatz für die Deltaprüfung zu sichern, empfehlen wir frühzeitig eine Online-Reservierung vorzunehmen.

Zulassung von Beruflich Qualifizierten

Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung

Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:   

  • Nachweis einer beruflichen Fortbildung
  • Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch

Berufliche Fortbildungen im oben genannten Sinne sind:

  1. eine bestandene Meisterprüfung
  2. eine der Meisterprüfung gleichwertige öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung (insbes. nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, nach § 14 SchulG), wenn diese grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut u. deren Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
  3. ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulden der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 (in der jeweils geltenden Fassung)
  4. bestimmte Abschlüsse der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)

Zur Terminvereinbarung eines Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an unsere Studienberaterin Katja Eickert. Hier erhalten Sie auch die schriftliche Bescheinigung.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten des DHBW Präsidiums.

Zugang für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung

Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung können gemäß § 58 (2) Nr. 6 LHG die sogenannte Eignungsprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang* zu erwerben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung
  • ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch (Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Studiums)
  • das Bestehen einer Eignungsprüfung

* Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.

Das ZHL Testzentrum der DHBW führt die Eignungsprüfung einmal im Jahr durch. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung wie Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums unter Dual studieren mit beruflicher Qualifizierung.

Zulassung von Studieninteressierten aus dem Ausland

Basisinformationen für Studieninteressierte aus dem Ausland finden Sie auf unserer Infoseite zum Studieren mit ausländischen Schulabschlüssen.

Information for exchange students who wish to apply for our Heilbronn International Program (HIP).