FAQs zum Studienvertrag

Den Studienvertrag finden Sie im Downloadbereich auf der Website.

Ja, diese gibt es. Sie finden diese ebenfalls auf unserer Website unter Downloads. Das Dokument heißt “Erläuterungen zum Studienvertrag”.

Ja, das ist korrekt. Laut Bundesurlaubsgesetz §5 darf im letzten Jahr des Studiums die Anzahl der Urlaubstage nicht unter 20 Tagen liegen, auch wenn das Duale Studium im letzten Kalenderjahr Ende September endet.

Unser Studium startet immer zum 01. Oktober eines jeden Jahres. Auch der B-Zyklus beginnt am 01.10. mit der Praxisphase. Daher würde eine Einreichung nach September leider nicht mehr ausreichen.

Am besten senden Sie uns die Verträge direkt nach Unterzeichnung aller Vertragspartner zu. Erst dann kann mit dem Prozess der Immatrikulation begonnen werden. Oftmals sind hier noch zusätzliche Qualifikationen der Studienbewerber (z.B. das Bestehen des Deltatests) nötig. Hier be-nötigen die Studienbewerber dann etwas Vorlauf.

Ergänzende Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Studienvertrag zur Zulassung zum Studium bei der Studienakademie vorgelegt werden. Abweichungen zum Studienvertrag (z.B. Form der Kündigung) sind nicht zulässig.