Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. aus einer Berufsausbildung) können nach Maßgabe der Anrechnungssatzung der DHBW angerechnet werden. Einige Module sind bei Nachweis konkreter Qualifikationen standardisiert anrechenbar, diese finden sich abschließend gelistet in der jeweils gültigen Anrechnungssatzung der DHBW. 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden. Hierbei sind die Regelungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung des entsprechenden Studienbereichs zu beachten.

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Studiengangsleitung zu stellen. Die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung (Leistungsbescheinigungen, Modulbeschreibungen) sind beizufügen. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass eine Entscheidung über die Anerkennung vor Beginn der betreffenden Modulprüfung getroffen werden kann. Sollte vor Prüfungsbeginn keine Entscheidung zur Anerkennung vorliegen, besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Prüfung.