Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. aus einer Berufsausbildung) können nach Maßgabe der Anrechnungssatzung der DHBW angerechnet werden. Einige Module sind bei Nachweis konkreter Qualifikationen standardisiert anrechenbar, diese finden sich abschließend gelistet in der jeweils gültigen Anrechnungssatzung der DHBW.
Onlineformular für die Beantragung standardisierter Anrechnungen für die Fakultät Wirtschaft
Video zur standardisierten Anrechnung für Studierende der Fakultät Wirtschaft
Antragsformular für nicht-standardisierte Anrechnungen (pdf)
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags für nicht standardisierte Anrechnungen (pdf)
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden. Hierbei sind die Regelungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung des entsprechenden Studienbereichs zu beachten.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Studiengangsleitung zu stellen. Die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung (Leistungsbescheinigungen, Modulbeschreibungen) sind beizufügen. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass eine Entscheidung über die Anerkennung vor Beginn der betreffenden Modulprüfung getroffen werden kann. Sollte vor Prüfungsbeginn keine Entscheidung zur Anerkennung vorliegen, besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Prüfung.
