Vergütung
Von ihrem Unternehmen erhalten Sie über die vollen drei Jahre des Dualen Studiums eine monatliche Vergütung. Diese wird zwischen Bewerber und Partnerunternehmen vereinbart und muss den Richtlinien der DHBW entsprechen (als Mindestvergütung werden die tariflichen Vergütungsregelungen zugrunde gelegt).
Sozialversicherung
Im Rahmen des mit dem Unternehmen abgeschlossenen Studienvertrages sind die Studierenden von den Unternehmen sozialversichert und genießen damit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
BAFöG
Als Student*in der DHBW haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG (weitere Informationen: Studierendenwerk Heidelberg, Bundesministerium für Bildung und Forschung). Wir raten Ihnen, Ihren Anspruch prüfen zu lassen – Gelegenheit dazu besteht auch am Heilbronner Europaplatz (im Gebäude N der Hochschule Heilbronn, Raum 142). Die Info-Hotline des Studierendenwerks zu BAföG, Studienkrediten, Stipendien und Darlehen erreichen Sie unter 06221 54 5404 (montags - freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) oder per E-Mail.
Stipendien
Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene ist eine Förderung des Bundes und richtet sich an Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Information zum Deutschlandstipendium: Die Vergabe der Stipendien an der DHBW hat sich in den letzten Jahren laufend verzögert. Grund dafür war die im Vergleich zu anderen Hochschulen wesentlich schwierigere Fördermittelakquise, da die Finanzierung des Studiums für Studierende der DHBW bereits durch die Ausbildungsvergütung gesichert ist und diese daher weniger als andere Studierende auf eine Stipendienförderung angewiesen sind. Daher beteiligt sich die DHBW derzeit nicht an der Vergabe von Deutschlandstipendien.
Weitere Stipendien sind möglich durch die Begabtenförderungswerke oder durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Informationen über weitere Stipendienmöglichkeiten finden Sie hier .
Studiengebühren in Baden-Württemberg
NEU: Gesetz über die Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium (ab 01.10.2017)
In Baden-Württemberg werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 Studiengebühren
- für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten in Höhe von 1.500 € pro Semester (English version: Tuition fees for international students)
- für ein Zweitstudium in Höhe von 650 € pro Semester erhoben. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei.
Befreiungsantrag Studiengebühren Zweitstudium
Eine zentrale Informationsseite zu den Studiengebühren für Internationale Studierende wurde auf der Homepage des DHBW Präsidiums eingerichtet. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Ansprechpartner*innen.
Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender (gemäß §5 LHGebG).
Information des Wissenschaftsministeriums zu den Studiengebühren.
Gebühren und Beiträge
Folgende Gebühren und Beiträge fallen für das Studium an der DHBW Heilbronn an:
- Verwaltungskostenbeitrag: 140 € je Studienjahr
- Studierendenwerksbeitrag inklusive HNV-Grundbeitrag (30€): 108 € je Studienjahr
- Studierendenschaftsbeitrag: 42 € je Studienjahr
Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben, er deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab.
Studierendenwerksbeitrag
Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Heidelberg ist pro Studienjahr ein Studierendenwerksbeitrag zu entrichten. Die Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg finden Sie hier. Das Studierendenwerk unterstützt, berät und betreut Studierende der Dualen Hochschule und bietet Leistungen in folgenden Bereichen an:
- Gastronomie
- Studentisches Wohnen
- Kinderbetreuung
- Darlehen und Versicherung
- Psychologische Beratung und Sozialberatung
HNV-Semesterticket
Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen AStA (Allgem. Studierenden-Ausschuss) und dem HNV (Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr) wird Grundbeitrag von jedem immatrikulierten Studierenden erhoben, die im Studierendenschaftsbeitrag enthalten sind.
DHBW-Studierende sind berechtigt, Angebote des HNV zu Sonderkonditionen zu nutzen. Weitere Infos zu den verschiedenen Tickets finden Sie hier.
Studierendenschaftsbeitrag
Durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg wird zusätzlich zu den genannten Beiträgen ab dem Studienjahr 2014/2015 erstmalig der Studierendenschaftsbeitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG erhoben. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragssatzung der StuV.
Zahlungsabwicklung
Sie erhalten per Post ein Schreiben mit allen Zahlungsinformationen.
Kontakt
Bei Fragen zum Thema Gebühren und Beiträge wenden Sie sich bitte an unsere Gebührensachbearbeiter per Telefon unter 07131/1237-037 oder schreiben uns eine Email.
Stand: Mai 2023