Vergütung

Von ihrem Unternehmen erhalten Sie über die vollen drei Jahre des Dualen Studiums eine monatliche Vergütung. Diese wird zwischen Bewerber und Partnerunternehmen vereinbart und muss den Richtlinien der DHBW entsprechen (als Mindestvergütung werden die tariflichen Vergütungsregelungen zugrunde gelegt).

Sozialversicherung

Im Rahmen des mit dem Unternehmen abgeschlossenen Studienvertrages sind die Studierenden von den Unternehmen sozialversichert und genießen damit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

BAFöG

Als Student*in der DHBW haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG (weitere Informationen: Studierendenwerk HeidelbergBundesministerium für Bildung und Forschung). Wir raten Ihnen, Ihren Anspruch prüfen zu lassen – Gelegenheit dazu besteht auch am Heilbronner Europaplatz (im Gebäude N der Hochschule Heilbronn, Raum 142). Die Info-Hotline des Studierendenwerks zu BAföG, Studienkrediten, Stipendien und Darlehen erreichen Sie unter 06221 54 5404 (montags - freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) oder per E-Mail.

Flyer Inlandsförderung (Studierendenwerk Heidelberg)

Flyer BAföG (Studierendenwerk Heidelberg)

Stipendien

Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene ist eine Förderung des Bundes und richtet sich an Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Information zum Deutschlandstipendium: Die Vergabe der Stipendien an der DHBW hat sich in den letzten Jahren laufend verzögert. Grund dafür war die im Vergleich zu anderen Hochschulen wesentlich schwierigere Fördermittelakquise, da die Finanzierung des Studiums für Studierende der DHBW bereits durch die Ausbildungsvergütung gesichert ist und diese daher weniger als andere Studierende auf eine Stipendienförderung angewiesen sind. Daher beteiligt sich die DHBW derzeit nicht an der Vergabe von Deutschlandstipendien.

Weitere Stipendien sind möglich durch die Begabtenförderungswerke oder durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Informationen über weitere Stipendienmöglichkeiten finden Sie hier

Studiengebühren in Baden-Württemberg

NEU: Gesetz über die Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium (ab 01.10.2017)

In Baden-Württemberg werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 Studiengebühren

Eine zentrale Informationsseite zu den Studiengebühren für Internationale Studierende wurde auf der Homepage des DHBW Präsidiums eingerichtet. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Ansprechpartner*innen. 

Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender (gemäß §5 LHGebG).

Information des Wissenschaftsministeriums zu den Studiengebühren.

Gebühren und Beiträge

Folgende Gebühren und Beiträge fallen für das Studium an der DHBW Heilbronn an:

  • Verwaltungskostenbeitrag: 140 € je Studienjahr
  • Studierendenwerksbeitrag inklusive HNV-Grundbeitrag (30€): 108 € je Studienjahr
  • Studierendenschaftsbeitrag: 42 € je Studienjahr

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben, er deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab.

Studierendenwerksbeitrag

Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Heidelberg ist pro Studienjahr ein Studierendenwerksbeitrag zu entrichten. Die Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg finden Sie hier. Das Studierendenwerk unterstützt, berät und betreut Studierende der Dualen Hochschule und bietet Leistungen  in folgenden Bereichen an:

  • Gastronomie
  • Studentisches Wohnen
  • Kinderbetreuung
  • Darlehen und Versicherung
  • Psychologische Beratung und Sozialberatung

HNV-Semesterticket

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen AStA (Allgem. Studierenden-Ausschuss) und dem HNV (Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr) wird Grundbeitrag von jedem immatrikulierten Studierenden erhoben, die im Studierendenschaftsbeitrag enthalten sind.

DHBW-Studierende sind berechtigt, Angebote des HNV zu Sonderkonditionen zu nutzen. Weitere Infos zu den verschiedenen Tickets finden Sie hier

Studierendenschaftsbeitrag

Durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg wird zusätzlich zu den genannten Beiträgen ab dem Studienjahr 2014/2015 erstmalig der Studierendenschaftsbeitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG erhoben. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragssatzung der StuV.

Zahlungsabwicklung

Sie erhalten per Post ein Schreiben mit allen Zahlungsinformationen. 

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Gebühren und Beiträge  wenden Sie sich bitte an unsere Gebührensachbearbeiter per Telefon unter 07131/1237-037 oder schreiben uns eine Email.

Stand: Mai 2023